Anhörungsverfahren


Was sind Anhörungen?

Im Gegensatz zu anderen Studiengängen gibt es in den Studiengängen Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Energietechnik keine Begrenzung der Wiederholungsmöglichkeiten von einzelnen Fachprüfungen. Die Erfolgskontrolle geschieht anhand der in einem Semester erreichten Anzahl an Leistungspunkten (LP). Für den regulären Studienablauf sind 30 LP in jedem Semester vorgesehen.

Kommt es nun dazu, dass in einem Semester deutlich weniger Leistungspunkte erbracht wurden (< 15 LP), besteht das Risiko, dass sich die Studiendauer verlängert. Um bei einem zügigen weiteren Studienverlauf zu unterstützen, sieht die Prüfungsordnung daher eine verpflichtende Beratung für diejenigen vor, die weniger als 15 LPs in einem Semester erworben haben. Aus formalen juristischen Gründen wird diese „Anhörung“ genannt.

Bei der Beratung – üblicherweise durch Professor:innen – geht es darum, die aktuelle Studiensituation zu analysieren und daraus Verbesserungsmöglichkeiten für das zukünftiges Studium abzuleiten. Ausgehend von einer durch die Studierenden durchzuführenden Selbstanalyse der Probleme im Studium werden mögliche Ansätze für Lösungen der Probleme besprochen. Um eine zielführende Beratung zu bekommen, ist es wichtig, dass du die Situation und etwaige Schwierigkeiten offen und ehrlich angesprochen werden. Die Professor:innen verfolgen dabei das gleiche Ziel wie die Studierenden: „Ein erfolgreicher, möglichst zügiger Abschluss für die Studierenden!“


Wann bekomme ich eine Anhörung?

Die Regelungen zum Anhörungsverfahren sind in der Prüfungsordnung in §14 festgelegt. Diese besagen, dass eine Anhörung durchgeführt wird, wenn in einem Semester weniger als 15 LP erreicht wurden. Dafür erhalten die Studierenden einen Nichtbestehens-Bescheid. Auf diesen muss unbedingt geantwortet werden!

Falls die Leistungspunktzahl aufgrund wichtiger Gründe nicht erreicht wurden, können diese mit der Antwort vorgebracht werden, wobei eindeutige diesbezügliche Nachweise beigefügt werden müssen. Wird dem wichtigen Grund stattgegeben, findet die Anhörung nicht statt und wird „gelöscht“. Wird dem wichtigen Grund nicht stattgegeben, wird die Anhörung wie geplant durchgeführt. Über die Annahme wichtiger Gründe entscheidet der Prüfungsausschuss.


Wie bereite ich mich auf eine Anhörung vor / was muss ich einreichen?

Für eine sinnvolle Beratung ist es wichtig, die eigenen Studienprobleme zu identifizieren. Dafür sollten vor dem Beratungsgespräch folgende Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden:

  • Wodurch sind die Probleme in Ihrer Studiensituation entstanden? Gibt es persönliche Belastungen wie z.B. Krankheit, Wohnungsprobleme, finanzielle Probleme oder die Betreuung von Familie und/oder Kindern? Können wichtige Gründe vorliegen?
  • Haben Sie Ihre fachlichen Voraussetzungen vielleicht falsch eingeschätzt? Gibt es fachliche Probleme z.B. wegen fehlender Voraussetzungen oder weil die Studienanforderungen unterschätzt wurden?
  • Wie gut sind Sie bei der Selbstorganisation und der eigenverantwortlichen Arbeitsgestaltung für Ihr Studium? Schätzen Sie den Zeitaufwand für das Studium, insbesondere die Prüfungsvorbereitung, angemessen ein? Haben Sie eine realistische Einschätzung Ihrer eigenen Leistungsfähigkeit und Ihrer Fähigkeit zur Selbstdisziplin und zum Zeitmanagement?
  • Liegen sonstige Probleme wie z. B. Sprachprobleme, fehlender Kontakt zu Kommilitoninnen und Kommilitonen, fehlende Arbeits-/ Vorbereitungsmaterialien, fehlendes Grundlagenwissen vor?

Mit der Antwort auf den Nichtbestehens-Bescheid müssen eine stichpunktartige Darstellung der Ursachen des Nichtbestehens, ein Studienplan des aktuellen Semesters, eine Übersicht geplanter Prüfungen sowie ein Prüfungsvorbereitungsplan in der vorlesungsfreien Zeit hochgeladen werden (Es ist sinnvoll diese auch in die Anhörung mitzubringen).

Die stichpunktartige Darstellung der Ursachen des Nichtbestehens umfasst dabei die Auflistung der Probleme und dessen Begründungen, wieso das Semester bzw. einzelne Prüfungen nicht bestanden wurden. Dabei kann auf die Antworten der o.g. Fragen zurückgegriffen werden. Wichtig hierbei ist die ehrliche Darstellung der Probleme. Ein Beispiel dafür ist hier gezeigt: stichpunktartige Darstellung der Ursachen des Nichtbestehens

Der Studienplan soll neben den besuchten Lehrveranstaltungen auch das Selbststudium (Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen und z.B. Übungen) beinhalten. Daneben ist ebenfalls die Darstellung von eingeplanter Zeit für Hobbys oder auch Arbeit zu berücksichtigen. Bei der Planung für ein neues Semester sollte dabei auf die Machbarkeit des Studiums geachtet werden (Beispielsweise ist es nicht sinnvoll sich für 10 Prüfungen anzumelden bzw. diese einzuplanen). Ein Beispiel für einen Studienplan ist hier gezeigt: Studienplan in der Vorlesungszeit

Die Übersicht über geplante Prüfungen kann bestenfalls tabellarisch dargestellt werden. Neben der Bezeichnung des Fachs sollten auch das Prüfungsdatum (soweit bekannt) und die damit zu erreichenden Leistungspunkte gezeigt werden. So hat man eine schnelle und gute Übersicht über die mögliche Vorbereitungsdauer und die insgesamt im Semester geplanten Leistungspunkte. Ein Beispiel für die Übersicht der geplanten Prüfungen ist hier gezeigt: Übersicht über geplante Prüfungen

Der Prüfungsvorbereitungsplan in der Vorlesungsfreien Zeit soll die für die Vorbereitung auf die Prüfungen geplanten Tage visualisieren und einer Planung dienen. Dabei ist es weniger wichtig und eher kontraproduktiv direkte thematische Ziele pro Tag festzulegen, sondern sinnvoll sich einen Überblick zu verschaffen, wobei die Planung der Durchführung von z.B. Probeklausuren ratsam ist. Ein Beispiel für den Prüfungsvorbereitungsplan ist hier gezeigt: Prüfungsvorbereitungsplan


Weitere Informationen und Hinweise können beim Prüfungsausschuss gefunden werden.

Eine graphische Übersicht des Anhörungsverfahren ist hier dargestellt.

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